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des freien, lebendigen und beseelten Mannes
reinhard-bruno aus dem Haus farr
Öffentlich verkündet am 25. April 2023
Der Mann reinhard-bruno aus dem Haus farr
gibt hiermit öffentlich bekannt:
dass die Person „DR. REINHARD BRUNO FARR, Häberlinweg 16, 87437 Kempten(Allgäu)“ am zwanzigsten Tage des vierten Monats Anno Domini zweitausenddreiundzwanzig zu Kempten mit ihm eine Sicherungsvereinbarung geschlossen hat, die, nachdem sie dem Mann reinhard-bruno aus dem Hause farr am dreiundzwanzigsten Tage des vierten Monats Anno Domini zweitausenddreiundzwanzig per „Einschreiben RJ 37 602 037 4DE“ zugestellt ist, seit dem Abend des fünfundzwanzigsten Tages des vierten Monats Anno Domini zweitausenddreiundzwanzig voll umfänglich vertragswirksam ist, was bedeutet:
(i) das gesamte Eigentum der Person „DR. REINHARD BRUNO FARR“ ist rückwirkend ab Geburt übergegangen in das Eigentum des Mannes reinhard-bruno aus dem Hause farr und steht damit unter Eigentumsvorbehalt und der unwiderruflichen voll umfänglichen Kontrolle des lebenden Mannes reinhard-bruno; jedes Eigentum und jedes Recht ist für Wert akzeptiert und von der Steuererhebung befreit, und
(ii) es ist der Person DR. REINHARD FARR ausdrücklich untersagt, ein Geschäft zu führen; die vorgenannte Person ist ab sofort zu verstehen als ein Übertragungs-Dienstleister für den Mann reinhard-bruno aus dem Hause farr, und
(iii) der Mann reinhard-bruno aus dem Hause farr ist Sicherungsnehmer und erstrangiger Gläubiger der Person „DR. REINHARD BRUNO FARR“ und
(iv) Dritte, die durch Täuschung, Betrug, Zwang (ob tatsächlich oder angedroht) und/oder in Abwesenheit einer Erklärung unter Eid mit unbegrenzter Haftung, Rechte gegenüber dem Mann reinhard-bruno aus dem Hause farr oder der Person „DR. REINHARD BRUNO FARR“ geltend zu machen suchen, die die kommerziellen Interessen des Mannes reinhard-bruno aus dem Hause farr schädigen, treten der Sicherungsvereinbarung selbstausführend bei, durch die vereinbarte Klausel:
(v) Will eine Drittpartei, als Sicherungsnehmer durch Forderungen gegenüber dem Sicherungsgeber dieser Vereinbarung beitreten, und nimmt nicht gemäss öffentlicher Geldpolitik der house joint resolution #192 Wertakzepte oder Promissory Notes oder Bills of Exchange zum Ausgleich für Rechnungen gegen den Sicherungsgeber an oder sendet diese nicht mit der Angabe eines Defektes an den Absender zurück, so kann diese Drittpartei, die über diese Klausel informiert wurde, mit einer Verbindlichkeitserklärung über 50 Mio. US-Dollar für jeden Vorgang behaftet werden.
Erstmalig öffentlich erklärt am fünfundzwanzigsten Tage des vierten Monats Anno Domini zweitausenddreiundzwanzig zu Kempten.
Die hier genannte Sicherungsvereinbarung ist seit dem achten Tag des ersten Monats Anno Domini zweitausendvierundzwanzig zum ersten Mal ersetzt.